IT-Dienstleister im Allgäu

IT-Service für Unternehmen und Praxen in Bad Wurzach

Als Moorheilbad hat Bad Wurzach viele Betriebe aus dem Gesundheitswesen, von der Praxis über die Physiotherapie bis zur Klinik. Wer mit Gesundheitsdaten arbeitet, braucht eine IT, die besonders sorgfältig abgesichert und dokumentiert ist.

Gesundheitsdaten schützen

Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Arztpraxen müssen zusätzlich die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umsetzen. Wir setzen die technischen Maßnahmen um, von Verschlüsselung über Zugriffsrechte bis zur Protokollierung, und dokumentieren sie so, dass Sie sie bei einer Prüfung vorlegen können.

Datensicherung, die im Ernstfall funktioniert

Ein verschlüsselter Server legt eine Praxis oder einen Betrieb tagelang lahm. Wir richten Sicherungen ein, die ein Angreifer nicht mitverschlüsseln kann, und testen regelmäßig, ob sich die Daten wirklich zurückspielen lassen.

Zuständigkeiten in Baden-Württemberg

Für Datenschutzfragen ist hier nicht das Bayerische Landesamt zuständig, sondern der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) in Stuttgart. Dort gehen auch Meldungen von Datenschutzverletzungen ein, die innerhalb von 72 Stunden erfolgen müssen.

Häufige Fragen

Kommen Sie für Termine nach Bad Wurzach?

Ja. Bad Wurzach gehört zu unserem Einzugsgebiet rund um Leutkirch. Termine vor Ort legen wir so, dass der Praxis- oder Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird.

Betreuen Sie auch Arztpraxen?

Ja. Wir kümmern uns um Netzwerk, Arbeitsplätze, Datensicherung und IT-Sicherheit. Die Praxissoftware selbst betreut in der Regel der jeweilige Hersteller, mit dem wir uns abstimmen.

Was müssen wir tun, wenn Patientendaten in falsche Hände geraten?

Eine Datenschutzverletzung müssen Sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden, in Baden-Württemberg an den LfDI. Wir helfen dabei, den Vorfall technisch aufzuklären und die Meldung vorzubereiten.

Wie oft sollte eine Datensicherung getestet werden?

Mindestens einmal im Quartal sollte eine Wiederherstellung tatsächlich ausprobiert werden. Eine Sicherung, die nie getestet wurde, ist im Ernstfall oft wertlos.